Wettbewerbsabsicht

Eine Wettbewerbsabsicht ist gegeben, wenn zum Zwecke des Wettbewerbs gehandelt wird. Das Bestreben eines Handelnden den eigenen oder fremden Wettbewerb zum Nachteil eines anderen Mitbewerbers zu fördern, ist eine Wettbewerbsabsicht.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation