Wettbewerbstheorie
Im Lauterkeitsrecht gibt es zwei verschiedene Konzeptionen für die Wettbewerbstheorie. Die wohlfahrtsökonomische Wettbewerbstheorie besagt, dass politisch gewünschte gesamtwirtschaftliche Ziele durch den Wettbewerb effizient und effektiv erreicht werden können. Hingegen besagt die systemtheoretische Konzeption der Wettbewerbstheorie, dass es zwischen Wettbewerbsfreiheit und guten ökonomischen Ergebnissen keine Differenzen gibt. Danach werden die abstrakten Zielfunktionen des Wettbewerbs durch die Wettbewerbsfreiheit unter den gegebenen geographischen, kulturellen, mentalen, historischen etc. Randbedingungen auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit am allerbesten erfüllt.