Wettbewerbsverstöße
Wettbewerbsverstöße liegen vor, wenn Sie gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs oder geschützter Rechte verstoßen. Es gibt fünf Fallgruppen von Wettbewerbsverstößen und zwar der Kundenfang (unsachliche Beeinflussung von Abnehmern oder Lieferanten mit wettbewerbsfremden Mitteln), die Behinderung (leistungsfremde Bekämpfung des Mitbewerbers), die Ausbeutung (ungerechtfertigte Ausnutzung fremder Leistung, fremden Rufs und fremder Werbung), der Vorsprung durch Rechtsbruch (Verletzung vertraglicher und gesetzlicher Bindungen zur Erlangung eines sachlich ungerechtfertigen Wettbewerbsvorsprungs) und die Marktstörung (allgemeine Marktbehinderung durch Einsatz wettbewerbsfremder Mittel, die den Bestand des Wettbewerbs auf einem bestimmten Markt gefährden).