Wiedergutmachung
Wiedergutmachung ist die Kompensierung eines Unrechts durch Beseitigung oder Abmilderung seiner Folgen oder Leistung eines Ausgleichs. Schadenersatzansprüche von Mitbewerbern gem. § 9 UWG bezwecken ebenfalls die Wiedergutmachung einer Vermögenseinbuße.