Wiederholungseintragungen

Unter Wiederholungseintragungen versteht man Eintragungen, die kurz vor Ende der fünfjährigen Frist, in der ein Zeichen trotz Nichtbenutzung nicht gelöscht werden darf, für eine in Bezug auf das Zeichen oder das Verzeichnis im wesentlichen übereinstimmende Marke beantragt werden. Diese können offen durch denselben Anmelder in engem zeitlichen Kontext oder verdeckt durch einen für den ursprünglichen Anmelder handelnden Dritten erfolgen. Ein solches Vorgehen ist rechtsmissbräuchlich, kann jedoch, da die rechtliche Behandlung unklar ist, zu dauerhafter Blockade eines Rechtserwerbs durch Dritte führen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation