Wirtschaftsverfassung
In der Terminologie der Wirtschaftswissenschaften bedeutet Wirtschaftsverfassung die Gesamtentscheidung über die Ordnung des Wirtschaftslebens eines Gemeinwesens. Bezogen auf die Rechtswissenschaft bedeutet Wirtschaftsverfassung die sich aus dem Grundgesetz und dem höherrangigen Verfassungsrecht der EU ergebenden rechtlichen Grundregelungen der wirtschaftlichen Ordnung.