Wissenschaftsfreiheit

Die Freiheit der Wissenschaft ist in Art. 5 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützt. Danach gilt als Wissenschaft jede Tätigkeit, die nach Inhalt und Form als ernsthafter und planmäßiger Versuch der Ermittlung wahrer Erkenntnisse anzusehen ist. Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit beinhaltet insbesondere den Schutz des gesamten wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses vor staatlicher Einmischung.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation