Zeichenähnlichkeit

Zeichenähnlichkeit und eine damit begründete Verwechslungsgefahr stellen einen Grund dar, gegen eine Marke vorzugehen und z.B. Widerspruch gegen die Eintragung oder Löschungsklage zu erheben. Maßgeblich für die Beurteilung der Ähnlichkeit ist der Verkehr, der der Ansicht sein muss, dass die Zeichen sich in einem oder mehreren relevanten Aspekten zumindest teilweise decken. Neben dem Klang sind auch Darstellung und Sinngehalt Aspekte, die bei hinreichender Übereinstimmung Ähnlichkeit begründen. Entscheidend ist aber auch immer der Gesamteindruck, denn Ähnlichkeit in einem Bereich kann durch starke Unterschiede in einem anderen ausgeglichen werden.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation