Zeugen
Zeugen sind Personen, die über wahrgenommene Tatsachen berichten sollen. Für die Zeugeneigenschaft genügt es, dass die betreffende Person eine verständliche Aussage machen kann, so dass auch Kinder und Geisteskranke als Zeugen in Betracht kommen. Bei geladenen Zeugen durch ein Gericht oder der Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich zum Erscheinen, zum Aussagen und zur Eidesleistung verpflichtet. Die Aussage eines Zeugen muss vollständig und wahrheitsgemäß sein, andernfalls ist sie strafbare Falschaussage oder sogar Meineid. In Wettbewerbsangelegenheiten besteht bei Verfahren mit mündlicher Verhandlung keine Pflicht zur Ladung von Zeugen.