ZPO-Reform
Im Rahmen des Zivilprozessreformgesetzes, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, sind Streitigkeiten aus Handelssachen i.S.v. § 95 GVG und damit auch UWG-Sachen i.S.v. § 13 Abs. 1 S. 1 UWG von der originären Einzelrichterzuständigkeit gem. § 348 ZPO ausgenommen worden.