Zurückhaltungsgebot

Bei der Heranziehung der großen Generalklausel in § 3 UWG ist ein Zurückhaltungsgebot anzuerkennen. Daher ist in jedem Einzelfall insbesondere zu prüfen, ob die Regelungen der Sondertatbestände bzw. Legalbeispiele nicht schon abschließend sind oder ob eine Analogie oder gar ein Rückgriff auf die Generalklausel in Betracht kommt, um mit ihrer Hilfe Schutzlücken zu schließen.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation