Zweitmarke

Unter einer Zweitmarke versteht man eine Marke, die von einem Markeninhaber neben seiner Erstmarke aufgebaut wird, um andere Marktteile oder Kunden anzusprechen, für die die Erstmarke strategisch nicht so gut geeignet ist, oder um andere Schwerpunkte und Attribute in den Vordergrund zu rücken. Die Verwendung einer Zweitmarke ist ohne weiteres rechtserhaltend, solange der Verkehr sie noch nicht als Gesamtkennzeichnung wahrnimmt, sondern sie als selbstständig begreift. Ebenso ist eine rechtsverletzende Benutzung denkbar, wenn es sich für den Verkehr erkennbar um die Verwendung einer abgrenzbaren Mehrfachmarke handelt.

    BOLTZE Recht

    Oliver Boltze ist Rechtsanwalt, zert. Geldwäschebeauftragter (TÜV), zert. Compliance Officer & zert. Compliance Auditor (TÜV) sowie Wirtschaftsmediator in Karlsruhe mit den Schwerpunkten Geldwäscheprävention, Compliance Management, Markenrecht sowie Konfliktmanagement.

    Sitz Karlsruhe

    Kleinoberfeld 1
    D-76135 Karlsruhe
    Deutschland

    Qualifikation